Unser Service für englischsprachige Klienten umfasst:
- Umfangreiche Beratung und Erstellung von Verträgen und Dokumenten in englischer Sprache in allen unseren Tätigkeitsbereichen
- Errichtung von Notariatsakten in englischer Sprache
- Errichtung von Notariatsakten in deutscher Sprache mit Parteien, die nicht deutsch, aber englisch sprechen
- Beurkundung von Hauptversammlungs- und Generalversammlungsbeschlüssen in deutscher Sprache und Dolmetschungen für anwesende englischsprachige Klienten
- Beglaubigung von Unterschriften in englischer Sprache
- Ausstellung sämtlicher Amtsbestätigungen in englischer Sprache (zB über die Zeichnungsbefugnis von Gesellschaften oder Rechtsnachfolgen)
- Einholung sämtlicher erforderlicher Überbeglaubigungen (Apostillen bzw. konsularische Überbeglaubigungen)