Erbrecht, Vermögensnachfolge und Privatklienten
Für unsere Klienten erbringen wir umfassende Beratung mit Schwerpunkt Nachfolgeplanung in jeder Größenordnung.
Wir erarbeiten gemeinsam die passende Lösung der Weitergabe von Vermögen, möglichst unter Einbindung der nächsten Generation.
Ziel ist, eine rechtssichere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Die Gestaltung kann durch die Errichtung von Schenkungsverträgen, Erb- und Pflichtteilsverträgen, Testamenten und anderen Letztwilligen Verfügungen aber auch durch Errichtung von Privatstiftungen oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder ähnlichen Instrumenten erfolgen.
Wir beraten Sie bei der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, wir sind bereit, nach Ihrem Auftrag und in Ihrem Interesse als Vertreter gegenüber dem Verlassenschaftsgericht aufzutreten.