Englische Notariatsakte

Unser Service für englischsprachige Klienten umfasst:
  • Umfangreiche Beratung und Erstellung von Verträgen und Dokumenten in englischer Sprache in allen unseren Tätigkeitsbereichen
  • Errichtung von Notariatsakten in englischer Sprache
  • Errichtung von Notariatsakten in deutscher Sprache mit Parteien, die nicht deutsch, aber englisch sprechen
  • Beurkundung von Hauptversammlungs- und Generalversammlungsbeschlüssen in deutscher Sprache und Dolmetschungen für anwesende englischsprachige Klienten
  • Beglaubigung von Unterschriften in englischer Sprache
  • Ausstellung sämtlicher Amtsbestätigungen in englischer Sprache (zB über die Zeichnungsbefugnis von Gesellschaften oder Rechtsnachfolgen)
  • Einholung sämtlicher erforderlicher Überbeglaubigungen (Apostillen bzw. konsularische Überbeglaubigungen)